Besserer Schutz von Arbeitnehmergehältern im Insolvenzrecht

Veröffentlicht am 22.12.2014 in Pressemitteilungen

Johannes Fechner, rechts- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher;
Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

SPD und Union haben sich in Gesprächen auf die Grundzüge einer Neuregelung im Insolvenzrecht geeinigt. Wir wollen eine klare Regelung, dass Gehaltszahlungen innerhalb von drei Monaten nach Erbringung der Arbeitsleistung nicht vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können.

„Wir freuen uns, dass künftig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Sorgen haben müssen, ausbezahlte Löhne an insolvente Arbeitgeber zurückzahlen zu müssen. Wir wollen eine klare Regelung, dass Gehaltszahlungen innerhalb von drei Monaten nach Erbringung der Arbeitsleistung anfechtungsfrei sind, also nicht vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können.

Kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen wir, indem wir die Frist, innerhalb derer ein Insolvenzverwalter erhaltene Zahlungen eines insolventen Kunden zurückfordern kann, von zehn auf vier Jahre verkürzen. Die derzeit geltende Zehnjahresfrist soll nur noch im Ausnahmefall bei Vermögensverschiebungen, die Schuldner und Gläubiger einvernehmlich zulasten der Masse vornehmen, gelten.

Wir beseitigen die krasse Ungerechtigkeit, dass Arbeitnehmer und mittelständische Unternehmen, die im Wege der Zwangsvollstreckung Zahlungen erlangt haben, diese an einen Insolvenzverwalter nach dessen Anfechtung zurückbezahlen müssen. Wer mit hohem Zeit- und Geldaufwand Prozesse geführt und Zwangsvollstreckungsversuche unternommen hat, soll das so erkämpfte Geld behalten dürfen.

Das von der Union gesehene Problem der Privilegierung von Fiskus und Sozialversicherungen durch deren Möglichkeit, Vollstreckungstitel selbst ausstellen zu können, wollen wir ebenfalls lösen: Wir streben eine Regelung an, nach der gesetzlich vermutet wird, dass Fiskus und Sozialkassen Kenntnis über die Zahlungsunfähigkeit haben und deshalb nicht privilegiert Gelder zurück fordern können.

Bei Konzerninsolvenzen soll es künftig einen Konzerninsolvenzverwalter geben, der die Einzelinsolvenzverfahren von Tochterunternehmen koordinieren soll. Dadurch werden die Verfahren aufeinander abgestimmt und somit erheblich beschleunigt, was zur Folge hat, dass die Verfahrenskosten geringer sind und somit mehr Masse für die Gläubiger zur Verfügung steht.

Um diese wichtigen Verbesserungen für Arbeitnehmer und Unternehmen rasch erreichen zu können, wollen wir ein zügiges Gesetzgebungsverfahren und dieses möglichst noch 2015 zum Abschluss bringen.“

 
 

Homepage Dr. Johannes Fechner

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