"Die nun beschlossene Lösung ist für Betroffene ein Rückschritt und für Ärzte rechtlich problematisch“

Veröffentlicht am 07.11.2015 in Bundespolitik

In einer namentlichen Abstimmung hat der Deutsche Bundestag heute für die strafrechtliche Einschränkung der Sterbehilfe gestimmt. Die Offenburger SPD-Bundestagsabgeordnete ist von diesem Ergebnis enttäuscht. Sie hatte für den Antrag der Abgeordneten Carola Reimann und Peter Hintze gestimmt: „Mein Anliegen ist es, die Selbstbestimmung unheilbar kranker Patienten zu stärken und Rechtssicherheit für die Ärzte zu schaffen. Leider hat der entsprechende Antrag keine Mehrheit gefunden.“

Die nun beschlossene Lösung sei „für Betroffene ein Rückschritt und für Ärzte rechtlich problematisch“, begründet Drobinski-Weiß ihre Nein-Stimme in der Endabstimmung. „Auch wenn wenn ich mit dem Abstimmungsergebnis nicht zufrieden bin, so ist das Thema doch angemessen debattiert worden. Der Bundestag hat das Thema Sterben aus der Tabuzone herausgeführt. Die gesellschaftliche Debatte um ein selbstbestimmtes, würdiges Lebensende wird auch nach diesem Beschluss weiter gehen.“

 
 

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