Fechner besucht den BLHV

Veröffentlicht am 11.11.2014 in Pressemitteilungen

SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner besuchte die Interessenvertretung der Badischen Landwirte in Freiburg. Im Mittelpunkt des Treffens mit dem Präsidenten des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) Werner Räpple, dem BLHV Hauptgeschäftsführer Benjamin Fiebig  und Heinz Rehm (Maschinenring Breisgau) standen die Auswirkungen des Mindestlohns für die Landwirtschaft, die Hofübergabeklausel und die Zukunft der Forstwirtschaft.

In Sachen Hofübergabeklausel bekräftige Fechner die Haltung der SPD, dass diese abgeschafft werden soll. Da die Union dies verhindert, laufen momentan Gespräche um einen Kompromiss zu erzielen, der älteren Landwirten einen möglichst abschlagsfreien Übergang in die Rente ermöglichen solle. Räpple plädierte für eine differenzierte Betrachtung bei der auch einbezogen werden müsse, dass es für junge Landwirte wichtig sei, dass sie bei der Nachfolge die Verantwortung für den kompletten Betrieb übernehmen können. Auch bestünde die Gefahr, das ganze Altersvorsorge-System der Landwirtschaft ins Rutschen zu bringen. Diese Gefahr ist jedoch durch die ausgewogenen Vorschläge der SPD nicht gegeben, so Fechner.

 

Bei der Zukunft der Forstämter und der zentralen Holzvermarktung, die durch einen Spruch des Bundeskartellamtes in Gefahr geraten ist, waren sich die Teilnehmer einig, dass ein völliger Wegfall der bisherigen Bestimmungen sowohl für die Forstwirtschaft als auch für den Wald schädlich sei. Gerade die Zentralvermarktung und die einheitliche Betreuung der Wälder durch Förster seien wichtig und nicht verzichtbar. Fechner verwies darauf, dass das Land Rheinland-Pfalz in der letzten Konferenz der Agrarminister am 5. September eine Änderung des Bundeswaldgesetzes beantragt hat. Diese habe das Ziel auf Grund der Gemeinwohlverpflichtung des öffentlichen Waldes auch eine gemeinschaftliche Bewirtschaftung öffentlicher und privater Wälder in einer gemeinschaftlichen Forstverwaltung zu ermöglichen. Dieser Antrag sei einstimmig verabschiedet worden. Die Bundesregierung müsse nun tätig werden.

 

Beim Mindestlohn erklärte Heinz Rehm, dass es nach wie vor große Unsicherheit bei der Durchführung und dem Regelungsrahmen gebe. So sei die Frage der Inrechnungstellung von Kost und Logis genauso ungeklärt wie die Ausgestaltung der Verlängerung der kurzfristigen sozialabgabefreien Beschäftigung von 50 auf 70 Tage.

Fechner verwies auf seine Haltung, dass er sich eine Mindestlohnausnahme für Erntehelfer hätte vorstellen können.

 

 
 

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